Dein Weg zur Förderung deiner Mitarbeitenden

Unser Qualifizierungsangebot ist AZAV-zertifiziert und kann dementsprechend – abhängig von der persönlichen Situation deiner Mitarbeitenden und deinem Unternehmen – durch öffentliche Förderprogramme unterstützt werden. Zur Finanzierung der Teilnahme kommen grundsätzlich der ‚Bildungsgutschein‘ als auch eine Förderung nach dem Qualifizierungschancengesetz in Betracht. Beide Wege unterscheiden sich hinsichtlich des Umfangs der Förderung und des Antragsweges.

Wir helfen dir, dich im Dickicht des Behördendschungels zurechtzufinden. Dazu gehört ein erster Überblick über den für dich richtigen Weg als Teilnehmer:in oder Betrieb. Dazu gehört selbstverständlich auch die Bereitstellung aller relevanten Informationen für die Förderprüfung, die Unterstützung bei der Abstimmung mit der Agentur für Arbeit und die Beratung zur Planung der Weiterbildung.


Förderung für Unternehmen und Beschäftigte

Das Qualifizierungschancengesetz ist eine Fördermöglichkeit der Agentur für Arbeit, mit der Unternehmen ihre Mitarbeitenden bei beruflichen Weiterbildungen unterstützen lassen können. Dabei können – je nach Voraussetzungen – bis zu 100%  der Lehrgangskosten sowie bis zu 75% der Lohnkosten in der Zeit der Weiterbildung übernommen werden. Die Förderung richtet sich an Beschäftigte, deren berufliche Fähigkeiten durch neue Anforderungen, technologische Entwicklungen oder strukturelle Veränderungen erweitert oder angepasst werden müssen.

Wer kann gefördert werden?

Die konkreten Voraussetzungen werden immer im Einzelfall von der zuständigen Agentur für Arbeit geprüft. Unternehmen müssen die Förderung daher vor Beginn der Weiterbildung mit ihrem zuständigen Arbeitgeberservice abstimmen. Grundsätzlich kommen Förderungen in Betracht für:

Beschäftigte in Unternehmen, deren Aufgaben sich durch technische oder strukturelle Veränderungen weiterentwickeln: Beispielsweise durch neue Produkte, Technologien oder veränderte Arbeitsprozesse.

Mitarbeitende ohne formale Berufsausbildung: Die Förderung kann dazu beitragen, grundlegende berufliche Kompetenzen aufzubauen oder zu erweitern.

Beschäftigte, deren Qualifikation nicht mehr vollständig den aktuellen Anforderungen entspricht: Zum Beispiel, wenn neue technische Kenntnisse oder zusätzliche Kompetenzen erforderlich werden.

Wichtig zu wissen

Die Förderung muss vor Beginn der Weiterbildung gemeinsam mit der zuständigen Agentur für Arbeit geprüft und beantragt werden. Die endgültige Förderentscheidung trifft ausschließlich der zuständige Arbeitgeberservice. Gerne unterstützen wir interessierte Betriebe dabei, die notwendigen Informationen für ein Beratungsgespräch mit der Agentur für Arbeit vorzubereiten.


  1. Sprich mit uns! Du erhältst von uns alle Informationen zu unserem Quereinstiegsangebot zur Vorlage bei der für deine Miterarbeitenden in Frage kommenden Behörde. Welches Modul passt für euch am besten? Was brauchst ihr auf deinem Weg zur Förderung? Fragen wie diese klären wir gerne gemeinsam.
  2. Beratungstermin mit der Behörde vereinbaren
    Melde dich bei deiner zuständigen Arbeitsagentur und vereinbare ein Beratungsgespräch.
  3. Vorbereitung auf das Gespräch
    Überlegt euch genau, warum dein Betrieb und dein/e Mitarbeiter/in die Quereinstiegsqualifikation machen möchtet, welches Ziel ihr damit verfolgt und wie euch die Teilnahme konkret dabei unterstützt. 
  4. Beratungsgespräch führen
    Im Gespräch mit der Vermittlungsfachkraft wird geprüft, welche Förderungen für deinen Betrieb und deine/n Mitarbeiter/in in Betracht kommen.
  5. Förderzusage erhalten
    Wenn alles passt, bekommt ihr die entsprechende Förderzusage. 
  6. Den Kurs buchen!
    Du meldest dich euch der Fahrrad Akademie an, übermittelst die Förderzusage. Um alles weitere kümmert sich die Fahrrad Akademie.