Kredite der KfW
Mit besonders zinsgünstigen und leicht zugänglichen Krediten sollen insbesondere kurzfristige Liquiditätsengpässe überbrückt werden. Das meint in erster Linie die Finanzierung von größeren Waren-Lieferungen z.B. aus den Vorordern bei ausbleibenden Umsätzen. Auch die Herstellung der Liquidität zur Deckung der Fixkosten ist damit vorrübergehend möglich – aber mittel- und langfristig nur dann sinnvoll, wenn die Tilgung dieser Kredite über den normalen Geschäftsbetrieb zu gewährleisten ist. Im Zweifel nimm bitte Kontakt mit Deinem Unternehmensberater oder den VSF auf.
+++ #KfW-Sonderprogramm mit Liquiditätskrediten
31.03. | Die KfW hat ein Sonderprogramm mit Liquiditätskrediten für Unternehmen aufgelegt. Für alle Kredite der KfW gilt aber, dass der Kredit über die jeweils eigene Hausbank beantragt werden muss. Trotz der bis zu 90%igen Risikoübernahme der KfW, prüft die Bank die Kreditvergabe und wird auch für den gesamten Kreditrahmen „bankübliche Sicherheiten“ verlangen. Allerdings bietet die KfW auch für geringere Bonitäten und Risikoklassen im aktuellen Programm attraktive Zinskonditionen. Das führt wiederum dazu, dass einige Banken angesichts des bei ihnen verbleibenden Restrisikos und ihres eigenen Aufwands die KfW-Kredite nicht oder eher ungern durchreichen. Ein Rechtsanspruch auf einen KfW-Kredit besteht nicht. Insofern ist der Bankbesuch wie üblich sorgfältig vorzubereiten! Die Fördermittel stehen ausschließlich gewerblichen Unternehmen zur Verfügung, die schon mindestens 2 Jahresabschlüsse vorweisen können UND zum 31.12.2019 noch nicht „in Schwierigkeiten“ waren. Als Kriterium gilt hier die Richtlinie der BAfA.
+++ #KFW | Kreditantrag ab jetzt möglich
27.03. | Die KFW hat soeben eine Online-Maske freigeschaltet, mit der die Beantragung eines Kredites bei der Hausbank/Sparkasse in die Wege geleitet wird. Das Ausfüllen der Maske selber ist noch kein Kreditantrag.
Hier gehts zur Online-Maske. +++
+++ #KfW-Sonderprogramm 2020
23.03. | Ab heute gilt das KfW Sonderprogramm 2020. Anträge können ab sofort gestellt werden.
Mehr dazu unter "einblenden". +++
Eckdaten des KfW Sonderprogramms für junge und etablierte Unternehmen (zu beantragen bei den Hausbanken)
- Für kleine, mittelständische und große Unternehmen
- Wird umgesetzt durch die Unterprogramme
- KfW-Unternehmerkredit (037/047) und
- ERP-Gründerkredit - Universell (073/074/075/076)
- Nochmal verbesserte Risikoübernahme bei Krediten. Ganz wichtig:
- für KMUs können umfangreich die jetzt so wichtigen Betriebsmittel mit 90 % Haftungsfreistellung (gegenüber Banken und Sparkassen) finanziert werden.
- Für größere Unternehmen mit 80 % Haftungsfreistellung.
- Vor der Corona-Krise lagen die Haftungsfreistellungen bei max. 50 %, bzw. gar keine für Betriebsmittel
- Erhebliche Zinsverbesserungen: Die Zinsen liegen jetzt für kleine und mittlere Unternehmen bei
- 1 % Besicherungsklassen A-F
- 1,03% Besicherungsklasse G
- 1,23% Besicherungsklasse H
- 1,46% Besicherungsklasse I sowie
- zwischen 2 % und 2,12 % p.a. für größere Unternehmen (oberhalb der KMU-Definition)
Kredithöhe und Auszahlung
- bis zu 1 Mrd. Euro pro Unternehmensgruppe, maximal
- 25 % des Jahresumsatzes 2019 oder
- das doppelte der Lohnkosten 2019 oder
- den aktuellen Liquiditätsbedarf für die nächsten 18 Monate bei kleinen und mittleren Unternehmen bzw. 12 Monate bei großen Unternehmen oder
- 50 % der Gesamtverschuldung Ihres Unternehmens bei Krediten über 25 Mio. Euro
- bis zu 100 % Ihrer Investitionskosten und Betriebsmittel
- 100 % des Kreditbetrages werden ausgezahlt
- Bereitstellungsprovision 0,15 % pro Monat beginnend 6 Monate und 2 Bankarbeitstage nach Zusage
Extreme Verschlankung der Antragsprozesse
- Für Kredite bis 3 Mio. Euro pro Unternehmen verzichtet die KfW auf eigene Risikoprüfung. Risikoprüfung erfolgt nur durch die Hausbank, um Prozesse zu beschleunigen.
- Kredite bis 10 Mio. EUR mit vereinfachter Prüfung, einzureichende Nachweise sehr einfach gehalten
+++ #KfW erleichtert Kredite zur Unternehmensfinanzierung
20.03. | Zur Umsetzung des beschlossenen Maßnahmenpakets zur Abfederung der Auswirkungen des Corona-Virus wird die KfW die kurzfristige Liquidität der Unternehmen mit einem deutlichen Ausbau der Risikoübernahme durch die KfW sicherstellen, vollumfänglich abgesichert durch eine Bundesgarantie. Mehr dazu unter "einblenden" +++
- Sondermaßnahme "Corona-Hilfe für Unternehmen" ab dem 23.03.2020
Ab sofort erweitert und verbessert die KfW die Kreditprogramme KfW-Unternehmerkredit und ERP-Gründer-kredit-Universell.
Betriebsmittelfinanzierungen werden mit einer Laufzeit bis zu 5 Jahre mit einem tilgungsfreien Anlaufjahr und als endfällige Variante mit 2 Jahren Laufzeit angeboten. Für Unternehmen, die mindestens 3 Jahre am Markt aktiv sind, bietet die KfW für Betriebsmittel und Investitionen eine 80%-ige Risikoübernahme (Haftungsfreistellung) an, abgesichert durch eine vollumfängliche Bundesgarantie. Die weiteren Produkteckpunkte bleiben unverändert bestehen.
Technisch ist eine Zusage und Auszahlung spätestens ab dem 14.04.2020 möglich. Zwischen KfW und Finanzierungspartnern wurde für den Zeitraum vom 23.03.2020 bis zum 14.04.2020 eine prozessuale Übergangsregelung vereinbart, die es ermöglicht, akuten Liquiditätsbedarf der Unternehmen zu überbrücken. - Vereinfachte Risikoprüfung
Zur beschleunigten Abwicklung der Verfahren wird die KfW bei Kreditbeträgen bis zu 3 Mio. Euro die Risikoprüfung der Finanzierungspartner übernehmen und auf eine eigene Risikoprüfung verzichten. Mit den vom heutigen Tage angekündigten Maßnahmen können auch Hausbankkredite, die den erweiterten Förderkriterien entsprechen und seit dem 13.03.2020 gewährt wurden, von der KfW refinanziert werden. - Sonderprogramm 2020
Programmerweiterungen und erhöhte Risikotoleranz Darüber hinaus wird die KfW ein erweitertes Sonderprogramm 2020 mit erhöhter Risikotoleranz anbieten. Dieses kann auch von Unternehmen in Anspruch genommen werden, die bedingt durch die Corona-Krise vorübergehend in Finanzierungsschwierigkeiten geraten sind. Der Start des neuen KfW-Sonderprogramms 2020 unterliegt dem Vorbehalt einer Genehmigung durch die Europäische Kommission. Mit einer Entscheidung hierzu wird im Laufe der nächsten Woche gerechnet. Sobald diese vorliegt, werden wir über die Bedingungen mit einer erneuten VSF-Information informieren. Die Antragstellung kann dann unmittelbar erfolgen - in der Durchleitung zunächst über die getroffene Übergangsregelung. Ausführliche Informationen zu den Programmen gibt es hier.
Die KfW berät zudem (Mo.-Fr. 08:00–18:00 Uhr) kostenlos telefonisch zu Fragen der Unternehmensfinanzierung unter 0800 / 539 9001.
+++ #Überbrückungskredite und #Darlehensstundungen
18.03. | Bricht der saisonale Umsatz stark ein, können auch gesunde Betriebe schnell in akute Liquiditätsprobleme kommen. Helfen können Überbrückungskredite und Darlehensstundungen – ggf. in Kombination mit Kurzarbeitergeld. Mehr erfahren +++