Kurzarbeitergeld
Neben der Miete gehören die Personalkosten zu den größten Aufwendungen im Einzelhandel. Durch eine bundesweite Sonderregelung kannst Du jetzt rückwirkend zum 01. März Kurzarbeitergeld für Deine Mitarbeiter beantragen. Dabei übernimmt die Agentur für Arbeit 60 / bzw. 67% der Lohnzahlungen. So attraktiv das klingt, ist es aber nicht in jedem Fall sinnvoll – zumindest nicht sofort. Nachzulesen hier….
+++ #Informationen zum Kurzarbeitergeld der Bundesagentur für Arbeit
31.01. | Wenn das KUG nicht für die Deckung des Lebensunterhalts ausreicht, kann aktuell (!) ganz oder teilweise anrechnungsfrei hinzuverdient werden. Auskunft erteilt die regionale Bundesagentur für Arbeit. Hier gehts lang +++
+++ #KURZARBEITERGELD
17.03. | Unternehmen des Fahrradhandels sollten vor Einleitung von Personalmaßnahmen sorgfältig prüfen, inwieweit die Inanspruchnahme von Kurzarbeitergeld (KUG) nicht eine attraktive und für Mitarbeitende und Betriebe überaus hilfreiche Maßnahme darstellt. Vor Abschluss dieser Überprüfung sollte auf Stundenkürzungen, Vertragsreduzierungen, Lohnreduzierungen etc. verzichtet werden. +++