VSF konkretisiert Empfehlung zu Überführungsgebühren

Verband empfiehlt differenzierte Modelle / Fairness statt Pauschalpreis

Pressemitteilung | Berlin/Marburg, 11. Dezember 2025

Der Verbund Service und Fahrrad (VSF) schärft seine Position zum Thema Überführungsgebühren im Fahrradfachhandel und empfiehlt nun eine differenzierte Vorgehensweise: Statt pauschaler Beträge sollen Händlerinnen und Händler Aufwand und Kosten je nach Hersteller und Leasinganbieter gestaffelt betrachten.

Die Konkretisierung der Empfehlung geht maßgeblich auf die VSF-Jahrestagung 2025 im November in Leipzig zurück. In einem Workshop diskutierte der Verband gemeinsam mit Händler:innen Praxiserfahrungen rund um Überführungskosten, Leasingabwicklung und Vormontagequalität.

„Es war gut auch zu diesem Thema einmal mehr mit unseren Mitgliedsunternehmen ins Gespräch zu gehen, denn ganz offensichtlich ist die Realität im Markt sehr unterschiedlich. Auch und gerade im stationären Fachhandel“, berichtet der Geschäftsführer des VSF, Uwe Wöll. Es gäbe Hersteller, deren Räder durch eine hervorragende Vor- und Endmontage praktisch ohne zusätzlichen Aufwand im Laden ankämen. Und auch Leasinggesellschaften brächten sehr unterschiedliche Modelle mit sich. „Wir sehen, dass eine pauschale Überführungsgebühr manchen Kooperationspartnern nicht gerecht werden würde“, sagt Wöll.

Dementsprechend gelte es, die ursprünglich im September geäußerte Empfehlung zu Überführungsgebühren zu konkretisieren. Am Ende gehe es darum, „den Herausforderungen des Marktes mit Fairness zu begegnen, anstatt die Ellenbogen auszufahren“, sagt Wöll. „Wer als Partner fair agiert und den Handel entlastet, darf gerne davon profitieren.“ Deshalb rät der VSF nunmehr dazu, Überführungsgebühren nur dort zu erheben, wo tatsächlich überproportionale Kosten oder Aufwand entsteht. Relevante Kriterien könnten demnach sein: Umfang und Qualität der (Vor-)Montage durch den Hersteller, zusätzliche Services, die der jeweilige Fachhandel im Rahmen der Auslieferung übernimmt und Abwicklungsaufwand sowie Rabatt- und Konditionsforderungen von Leasinggebern, die direkt zu Lasten der Handelsmarge gehen. Eine hohe Qualität der Vormontage und Leasingmodelle, die den Fachhandel nicht mit versteckten Rabatten und immer neuen Sonderbedingungen unter Druck setzen, tragen also entscheidend dazu bei, dass Überführungsgebühren moderat bleiben oder ganz entfallen können“, erläutert Wöll. 

Es gäbe einige positive Beispiele: Anbieter, die die Serviceleistungen des Fachhandels unterstützen und Prozesse optimieren, wodurch die Aufwendungen im Onboarding von Kunden reduziert werden könnten. Und ebenso Lieferanten, die eine hohe Montagequalität mitbrächten und dem Handel zudem mitteilen, welche Schritte noch kontrolliert werden müssen. Und schließlich gäbe es auch Leasingprovider, die weder Rabatte noch Provision erwarten und dieses über Jahre sicherstellen. „Wir sehen durchaus, dass sich gerade hier im Moment etwas tut“, sagt Wöll. Dementsprechend sollten solche Handelspartner, die den Handel auf unterschiedliche Art und Weise entlasten, nicht „in Sippenhaft der notwendigen Kostenschraube gelangen.“

Mit der aktuellen Empfehlung zu den Überführungsgebühren wolle sich der Verband allerdings nicht als Richter über „gute“ oder „schlechte“ Partner, sondern vielmehr als Impulsgeber für transparente und faire Geschäftsmodelle verstanden wissen: „Wir laden Hersteller und Leasinganbieter ausdrücklich ein, unsere Kriterien zum Anlass zu nehmen, ihre Konditionen und Prozesse zu überprüfen“, betont Wöll. „Wer den Fachhandel stärkt, stärkt die gesamte Fahrradbranche. Differenzierte Überführungsgebühren und faire Leasingmodelle sind dafür ein wichtiger Baustein.“

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