„Rückruf ist keine Gewährleistung“

VSF und BIKE&CO kritisieren Bedingungen von Lieferanten gegenüber dem Handel im Falle von Produktrückrufen

Pressemitteilung | Berlin/Marburg, 11. Dezember 2025

Anlässlich der Produktrückrufe in diesem Jahr fordert der Verbund Service und Fahrrad (VSF) gemeinsam mit der BIKE&CO faire Bedingungen für den Handel bei der Abwicklung.

Rückrufe sind in der Regel eine Vorsichtsmaßnahme um Kund*innen vor Schaden an Menschen und Material zu schützen. In diesem Jahr sorgen Rückrufe in der Branche für besondere Aufmerksamkeit, weil die dahinterstehenden Aufwendungen in der Anzahl oder in den finanziellen Folgen zum Teil als durchaus erheblich eingestuft werden müssen. Für die Umsetzung der jeweiligen Rückrufe bedarf es der Mitwirkung des Handels, der für seine verpflichtende Service-Leistung die entsprechenden Ressourcen kurzfristig bereitstellen muss. Eine angemessene Erstattung dieser Aufwendungen finde aber derzeit nicht statt.

„Wir stellen fest, dass der Handel bei der Abwicklung von Produktrückrufen zwar eine Mitwirkungspflicht besitzt, aber eine faire Entlohnung bei weitem nicht erfolgt. Die Bereitschaft ist groß für die Lieferanten und die betroffenen Kunden das Problem zu lösen. Dazu gehören zusätzliche Arbeitszeiten, Änderungen der Dienst- und Werkstattpläne, saubere Dokumentationen, Bereitstellungen von Material und Logistik, etc.  Für all diese Vorgänge gibt es eine Branchenvereinbarungen über die Dauer der Aufwendungen – die sogenannte Arbeitswerteliste. Diese findet in der Abwicklung aber keinerlei Berücksichtigung“, sagt BIKE&CO-Geschäftsführer Georg Wagner.

„Händlerinnen und Händler sollen die Kontrolle an einem potenziell betroffenen Bauteil durchführen, wofür sie eine Aufwandsentschädigung von 15 Euro erhalten. Nach gesetzlicher und professioneller Durchführung ist hier aber ein Gegenwert von über 70 Euro anzurechnen. Ist das Bauteil tatsächlich betroffen, braucht es einen aufwändigen Austausch im Gegenwert von etwa 125 Euro, erstattet werden hier aber lediglich 50 Euro “, berichtet VSF-Geschäftsführer Uwe Wöll von einem aktuellen Beispiel aus der Branche.

Verbände: „Ein Rückruf ist kein Gewährleistungsfall“

Die Erstattungen pro Rad seien eine „Zumutung“ für den Handel. Ein Rückruf sei kein Gewährleistungsfall. Die Erwartungen an den Handel Dienstleistungen zu „unterirdischen“ Stundensätzen auszuführen seinen weder zeitgemäß noch betriebswirtschaftlich haltbar, meint Wöll. Ein Rückruf müsse bei den Verursachenden einen Veränderungsprozess hervorrufen. “Wenn nur der Handel den wesentlichen Schmerz des Vorgangs spürt, wird sich am Verfahren wenig ändern.

Dieses Risiko muss an den Produkt- oder Fahrzeughersteller adressiert werden, alles andere ist nicht akzeptabel“, sagt Wöll. „Der Handel kann und wird auch in Zukunft mit seiner Kompetenz und Kundennähe den entsprechenden Beitrag leisten, um Hersteller bei der Bewältigung der Rückrufmaßnahmen zu unterstützen. Dann aber so, dass Werkstätten beim seriellen Austausch nicht auch noch draufzahlen“, verdeutlicht Wagner. Dementsprechend empfehlen beide Verbände, die jeweiligen Konditionen zu prüfen und gegebenenfalls nachzuverhandeln. Grundlage hierfür müsse der kürzlich von ZIV und VSF veröffentlichte Leitfaden zu Lieferverträgen sowie die AW-Liste der Branche sein.

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