§1 Anmeldung und Anmeldebestätigung

(1) Anmeldungen werden von der VSF Service GmbH (nachfolgend „Veranstalter“ genannt) per Post, E-Mail oder per Online-Anmeldeformular entgegengenommen. Mit Anmeldung durch den Teilnehmenden (nachfolgend „Käufer“ genannt) werden die Teilnahmebedingungen anerkannt.

(2) Anmeldungen bearbeitet der Veranstalter nach der Reihenfolge des Eingangs. Vor Veranstaltungsbeginn erhält der Käufer die Teilnahmeunterlagen. Der Veranstalter weist darauf hin, dass Zusagen zu den Veranstaltungen personengebunden und nicht übertragbar sind. In Absprache mit dem Veranstalter kann der Käufer einen Ersatzteilnehmenden benennen.

§ 2 Kosten und Teilnahmebeiträge

(1) Die vom Veranstalter festgelegten Teilnahmebeiträge und angegebenen Preise für Übernachtung und Verpflegung verstehen sich exklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

(2) Die Veranstaltungsgebühr wird grundsätzlich 10 Tage nach Versand der Rechnung fällig. Der Käufer wird gebeten bei Bezahlung der Rechnung die festgelegte Rechnungsnummer anzugeben. Bei kurzfristigen Anmeldungen ist die Veranstaltungsgebühr spätestens am Veranstaltungstag fällig. 

§ 3 Stornoregelung und Kündigung

(1) Die Teilnahmezusage ist personengebunden. Die Stornierung einer gebuchten Veranstaltung nimmt der Veranstalter ausschließlich schriftlich entgegen. Die Stornierung ist zu richten an:

Verbund Service GmbH
Biegenstraße 43
35037 Marburg
gmbh@vsf-mail.de oder akademie@vsf-mail.de      

(2) Maßgeblicher Zeitpunkt ist der Zugang der Stornoerklärung beim Veranstalter.

(3) Bei Rücktritt bis 21 Tage vor Veranstaltungsbeginn werden dem Käufer 70,00 Euro zzgl. MwSt. in Rechnung gestellt; später als 21 Tage vor Veranstaltungsbeginn 50 % der Veranstaltungsgebühr, 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn 75 % der Veranstaltungsgebühr, bei Nichtteilnahme bzw. Abmeldung am Veranstaltungstag 100 % der Veranstaltungsgebühr – unabhängig vom Absagegrund.
Im Falle von Veranstaltungen mit mehreren Teilveranstaltungen und der Stornierung einer dieser Teilveranstaltungen, greift die oben genannte Stornoregelung gleichermaßen, außer der Käufer willigt ein, den stornierten Termin bei einer Folgeschulung wahrzunehmen. In solch einem Fall werden ausschließlich etwaige anfallende Hotelkosten in Rechnung gestellt.

 

§ 4 Programmänderung und Absage von Veranstaltungen

(1) Der Veranstalter plant alle Veranstaltungen mit einer Mindestteilnehmerzahl. Wird diese nicht erreicht, behält sich der Veranstalter vor, Veranstaltungen bis 10 Tage vor Veranstaltungstermin abzusagen.

(2) In Fällen höherer Gewalt, bei wichtigen, vom Veranstalter nicht zu vertretenden Gründen oder bei Verhinderung des Referenten/der Referentin ist der Veranstalter berechtigt, Veranstaltungen abzusagen bzw. eine Ersatz-Referentin/einen Ersatz-Referenten zu stellen oder sonstige notwendige Programmänderungen vorzunehmen.
(3) Bei Absage der Veranstaltungen werden gezahlte Teilnahmebeiträge zurückerstattet. Weitergehende Regressansprüche an den Veranstalter sind ausgeschlossen.

 

§ 5 Veranstaltungsinhalte und -unterlagen

Die Inhalte der Veranstaltungen sind vertraulich. Veranstaltungsunterlagen sind urheberrechtlich geschützt. Die Nutzung ist ausschließlich zum Eigengebrauch gestattet. Vervielfältigung, Verbreitung, öffentliche Zugänglichmachung und Bearbeitung sind ganz oder in Teilen nur aufgrund einer gesonderten Vereinbarung mit dem Veranstalter und der jeweiligen Referentin/dem jeweiligen Referenten gestattet.

§ 6 Datenschutz

Mit der Anmeldung zu einer Veranstaltung erklärt sich der Käufer damit einverstanden, dass die personenbezogenen Daten (Anschrift, Telefon- bzw. Mobilfunknummer sowie E-Mail-Adresse) gespeichert und zur Vertragserfüllung auf Grundlage der rechtlichen Vorgaben verarbeitet und übermittelt werden. Es wird auf das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Widerspruchsrecht, Datenübertragbarkeit, jederzeitige Widerrufbarkeit etwaiger Einwilligungen sowie auf ein Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde hingewiesen. Eventuell erfasste Gesundheitsdaten werden vom Veranstalter nicht in Kombination mit identitätsbezogenen Daten gespeichert.

§ 7 Gerichtsstand

Für beide Parteien ist dieser am Sitz des Veranstalters (Marburg)

§ 8 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein, bleibt davon dir Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. Im Falle der Unwirksamkeit einer Bestimmung wird diesem Vertragsverhältnis eine Regelung zugrunde gelegt, die der ursprünglichen Bestimmung in ihrer Zielrichtung am nächsten kommt.

„Worum wir uns bemühen werden!“ – unser Verständnis von Kulanz:

Ohne Anerkennung einer Rechtspflicht werden wir uns immer darum bemühen, eine für alle Beteiligte (Veranstalter – Kunde – Hotel/Tagungsort – Referenten) bestmögliche Lösung bzw. faire Lastenverteilung zu finden.

Im Falle von Stornierungen prüfen wir gerne, inwieweit wir die oben aufgeführten Gebühren reduzieren können, etwa durch die Weitergabe von Kontingenten an andere Betriebe oder die Reduzierung von Umfängen.